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Vollständige Version anzeigen : Mietrecht / Mieterschutzbund


Naos
11-10-2004, 18:46
Kennt sich damit jemand aus? Mein Vermieter ignoriert alle Anrufe und Briefe bezüglich heftigen Schäden am Haus.

Heftigstes Beispiel: Die Hauseingangstüre lässt sich nicht schließen. BEi mir können quasi Tag & Nacht Leute ein und aus laufen. Vermieter kümmerts nciht.

Im Hausgang ist ein Fenster eingeschlagen. Kälte etc zieht ins Haus. Den Miter kümmerts nicht.

Das kanns doch nciht sein. Es gibt doch sowas wie den Mieterschutzbund. Kennt sich jemand sowas aus?

Gonzo
11-10-2004, 20:06
Der Mieterschutzbund hilft dir nur wenn du Mitglied bist :(
Schon mal Einschreiben mit Rückantwort probiert ?
Mal den Vermieter persönlich besuchen ist auch gut
Oder gibt es einen Hausmeister ?
Ansonsten hilft vielleicht nen Rechtsanwalt weiter (z.B Mietminderung)

N8FALTER
11-10-2004, 20:10
es gibt einen mieterschutzbund, meiner meinung nach, in jeder grösseren stadt.

du kannst dort eintreten und sofort eine beratung haben. willst du gegen deinen vermieter klagen, helfen sie natürlich auch, nur musst du den anwalt selber zahlen. aber nach einem halben jahr mitgliedschaft, zahlen sie auch das.

auf jeden fall solltest du dich dort erkundigen, weil sie dir genau sagen können, wieviel miete du beispielsweise zurückbehalten kannst, u.ä.

.. es muss ja nicht immer vor gericht enden, sobald dein vermieter erkennt, du lässt dir nicht auf der nase rumtanzen und du kennst die gesetze (bzw. der mieterschutzbund sucht sie dir raus ;) ), wird er sich beeilen, alles recht zu machen

Elrod Cater F-K
11-10-2004, 20:43
tja ergend was machst du falsch mich kack der vermieter jedes mal an und will was gemacht haben wobei er es meisten selber schuld ist!!! Wenn der typ sich nicht meldet mach es wie meine vermieter und geh zum anwalt aber hohl dir beweise sonst kann das nach hinten los gehen !!

Naos
11-10-2004, 20:52
toll elrod. ich brauche infos wie: wer zahlt den anwalt? wie kann mir hierbei der mieterschitz helfen? was tun ohne rechtsschutzversicherung?

danke n8falter. ich werd mal schaun was da bei uns in ka so geht.

www.mieterschutzbund.de

jahresbeitrag 72€, einmalig 20€

ich glaub ich muss da beitreten, da ich alleine sicher keine chance habe.

ein einschreiben mit rückschein habe ich schon geschickt, daraufhin wurde auch etwas gemacht. aber alles nur so halbswegs. nichts wurde wirklich fertiggestellt :soangry:

ich habe jetzt noch ein schreiben geschickt, in dem ich erwähnt habe, dass das gleiche schreiben nochmals als einschreiben mit rückschein geschickt wird, das es als beweis dienen kann. der scheis kostet immerhin 4,50€ :((

chevyblaz
11-10-2004, 20:57
Ist es eine Firma oder eine Privat Person, die Dir die Wohnung vermietet?


Edit, Wichtig ist noch, ist es ein Einzeil Haus, also Lebst nur Du da, oder sind
noch andere Mieter dort?

Elrod Cater F-K
11-10-2004, 20:59
ok ich würde es so machen du schreibst einen brief oder trifst dich mit den persönlich alles mit zeugen. Wenn das nicht klapp würd ich hin auch wieder ein brief schreiben wo du ihn dann drohst das du zum anwalt gehst. Tja der letzte was du machen kannst du gehst zum anwalt wobei du die kosten bezahlen musst meines wissen. Aber dann wird es auf jeden fall geklärt ich hoffe im mietvertrag steht das er die schäden beseitigen muss

Naos
11-10-2004, 21:00
Wir überweisen das Geld einer Hausverwaltung, also keiner Privatperson. Der Eigentümer selbst hat aber um die Ecke eine Firma, die machen die Reperaturen alle selbst! ....das ist ein Pfuscherladen kann ich euch sagen! ...wie gesagt, alles nur halbswegs repariert und dann nciht mehr gemeldet.

chevyblaz
11-10-2004, 21:13
Ich kann Dir nur etwas Helfen, wenn überhaupt, aber ich weiß es, weil Meine Eltern
mehrere Wohnungen Vermieten, allerdings in der Schweiz.


Rechtlich gesehen, sind wir verpflichtet die Wohnungen bewohnbar zuhalten (aber
das kann viel Heißen).


Wichtig ist, wer hat den Schaden verursacht, wenn bei uns ein Mieter einen Schaden
verursacht, dann muss er das selber Zahlen, bzw. seine Versicherung wenn er eine
hat.

Ist der Schaden durch Dritte Verursacht, dann Zahlt da in der Regel der Vermieter,
und setzt es von seiner Versicherung ab, sofern er eine hat.

Ist der Schaden Durch das Alter des Gebäudes verursacht, dann muss es bei uns
der Vermieter bezahlen.


In der Schweiz gibt es bei Wohngemeinschaften auch Fonds, wo alle Mieter jeden
Monat etwas Einzahlen, um Schäden verursacht durch Dritte oder durch alter bezahlt
werden können, aber meistens gibt es das nur bei Eigentumswohnungen.



Wenn Du rechtliche Schritte einleitest, musst Du einfach Folgendes berücksichtigen,
erstens, hast Du genug Geld auf der Seite um das Durchzuziehen, auch wenn Du es
wieder bekommen könntest wenn Du Durchkommst, und zweitens, Du musst danach
mit einer Kündigung des Mietvertrages rechnen, und es ist nicht unbedingt einfach
wieder ein gutes Mietobjekt zu finden, vor allem wenn Du beim letzten Vermieter mit
rechtlichen Schritten gedroht oder sogar durchgesetzt hast.

Deisler
11-10-2004, 21:14
Also ich hab meinen Vater eben mal dazu befragt, denn er kennt sich aus beruflichen Gründen damit aus.
Er sagte, dass man sofort, sobald ein gravierender Schaden auftritt dem Vermieter für den Zeitraum während der Schaden weiter besteht einen Teil der Miete streichen kann(etwa 10%). Wenn der Vermieter allerdings nicht reagiert und den Schaden nicht behebt(wie bei dir) kann man die Miete sogar noch mehr mindern(etwa 30%). Du musst allerdings nach dem Beheben des Schadens wieder die volle Miete zahlen.
Er sagte auch, dass du ihn verklagen kannst, damit er den Schaden behebt.

Auf jedenfall würde ich die Hilfe vom Mieterschutzbund oder einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Vielleicht kann ja auch die Verbraucherzentrale helfen.

Ich hoffe das hilft dir.... ;)

Germane45
12-10-2004, 00:12
Wenn du im Besitz eines Autos bist, hast du doch bestimmt auch eine Rechtsschutzversicherung.

Es gibt Versicherungen, die bieten mit Aufpreis auch Mietrechtsschutz an.
Müsste man nachrechnen was günstiger kommt.

Mieterschutzbund oder Haftpflichtergänzung durch Mietrechtsschutz.

gigant011
12-10-2004, 08:50
JOpp naos mein Freund du kannst von der nächsten Miete 30% abziehen und im selben Moment schickst du ein schreiben losdas du aus den von dir genannten Gründen einen Teil der Miete einbehällst solang bis die schäden behoben sind. Wichtig ist aber das die schäden deine Wohnqualität einschränken. (zb. Fenster undicht im winter) das sind für dichmehr kosten beim heizen usw. Anwalt würde ich nicht nehmen ich würde schnellstmöglich in einen Mieterschutzbund eintreten das hab ich auch gemacht denn der macht das alles gegen eine gering MOnatgebühr die jeder abdrücken kann. Und der Vermieter reagiert dann auch schnell weil er sieht das er es nun nicht mehr mit nem dummen Ottonormalverbraucher zu tun hat. Zumindest war es bei mir so^^

raptorsf
12-10-2004, 09:40
wie es in Deutschland genau geregelt ist weiss ich nicht, aber die Gesetze werden wohl so unterschiedlich nicht sein. Auch sind die Menschen ja grundsätzlich gleich, d.h. es geht um

GELD

Das wiederum bedeutet, dass Du den Mietzins ab sofort auf ein Speerkonto überweist und nicht direkt an den Eigentümer/Vermieter. Dies musst Du ihm natürlich schriftlich (am besten mit eingeschriebenen Brief) mitteilen. Weiter kannst Du schreiben, dass Du das Konto erst frei gibst, wenn alle Mängel beseitigt wurden.

Danach hat er nur 2 Möglichkeiten zu reagieren:
1. er macht so wie du willst, dann hat siches eh erledigt für dich.
2. er geht rechtlich gegen dich vor, aber dann ist der Ball und die Kosten bei ihm!

Und Du kannst Dich relaxt zurücklehnen, denn du willst ja Deinen Verpflichtungen nachkommen, hast ja das Geld sogar für ihn reserviert. Aber nur wenn er seine Pflichten auch erfüllt.

Sven
12-10-2004, 10:06
Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur) solltest du die Miete kürzen.
Vorher aber solltest du in der Tat in den Mieterschutzbund eintreten.
Sollte dein Vermieter dann etwas dagegen haben daß du die Miete gekürzt hast, so kannst du das (die Gerichtsmühlen mahlen langsam) erstmal so lange aussitzen bis du vom Mieterschutzbund Rechtsbeistand kostenlos bekommst (wie N8Falter sagte, ein halbes Jahr). Danach kannst du dich zurücklehnen und abwarten was passiert.

Naos
12-10-2004, 12:54
Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur)

eine nicht schließende haustüre trägt doch intensiv zur nicht hergestellten sicherheit eines haushaltes bei, meint ihr nicht? die türe ist quasi tag und nacht unten offen. da kann mal eben einer in den hof ein fahrrad klauen oder in den keller sich da was krallen oder eben in eine wohnung einbrechen: die türen sind nciht gerade schwer.

Sven
12-10-2004, 12:59
Ändert aber, so weit ich weiß, nichts daran daß du deswegen die Miete nicht kürzen kannst.
Aber lass dich beraten... ;)

Surli
12-10-2004, 13:00
Ich würde mich erkundigen ob die von Rap vorgeschlagene Vorgehensweise legal ist in Deutschland.
Dann Tust du das, solange der Vermieter sein Geld bekommt wird kaum viel passieren, weshalb auch? Er kriegt sein Geld, somit ist für ihn die Welt in Ordnung.

Naos
12-10-2004, 22:42
Ich muss einfach zum Mieterbund. Das is mal klar. Alles andere ist blödsinn.

Danke allen für die Tipps ;)

Germane45
12-10-2004, 22:59
Da der Vermieter ja wohl ein "Schweinepriester" ist, erkundige dich auch gleich mal, was du bei der nächsten Nebenkostenabrechnung machen kannst.

Da wird der Vermieter dich doch bestimmt auch versuchen abzuledern.

gigant011
13-10-2004, 09:56
eine nicht schließende haustüre trägt doch intensiv zur nicht hergestellten sicherheit eines haushaltes bei, meint ihr nicht? die türe ist quasi tag und nacht unten offen. da kann mal eben einer in den hof ein fahrrad klauen oder in den keller sich da was krallen oder eben in eine wohnung einbrechen: die türen sind nciht gerade schwer.


Wo wohnst du nochmal? c(^^,)o

Nein mal im Ernst mach mit dem Mieterscutzbund hinne. Denn wegen deiner Haustür das ist auch son Ding du kannst dir ein Angebot machen lassen von ner Firma wat die Rep kostet. das reichst du dann beim Vermieter ein und bringt er kein anderes angebot so kannst du das auf seine kosten Reppen lassen.

Aber wie gesagt einige sachen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich deswegen geht zum Mieterschutzbund.

Schönen Tag wünsch ich allen!

aD4rkB0rg
28-12-2005, 18:40
Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?

Ich wohne seit 1.10.2004 bei einer Privatperson in einem Haus zur Miete, wo noch 2 andere Mietparteien und der Vermieter selbst wohnt. Heute bekam ich die erste Betriebskostenabrechng und staunte nicht schlecht, was da alles zu bezahlen sein soll:
-Wasser- und Kanalgebühren
-Abwasser
-Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Niederschlagswasser?
-Müllabfuhr
-Treppenlichtstrom
-KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden)
-Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert)
-Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete)
-Warmwasseraufbereitung
-Heizkosten


Die Punkte ,die ich mit einem Fragezeichen versehen habe, sehe ich nicht ein, zu bezahlen! Ich bitte hiermit um Hilfe , von Usern, die sich mit Mietrecht ein wenig auskennen! Danke im vorraus für eure Bemühungen, mir zu helfen!


Gruß Marco!

raptorsf
28-12-2005, 19:35
du hast ja sicherlich einen Mietvertrag. Dort sollten alle Punkt drinstehen, für welche Du zu bezahlen hast. Wenn dann irgend was drauf ist, was da nicht erwähnt wurde, musst Du es schlicht auch nicht zahlen, da es kein Bestandteil des Vertrages ist.

Auch muss dir der Vermieter auf Wunsche Einsicht geben, wie die Detailrechnungen für ihn aussehen - dies muss er belegen können, ansonsten darf er auch hier Dir keine Kosten aufhalsen.

Das sind meine Mieterfahrungen in der Schweiz - vielleicht sieht es aber in Deutschland anders aus?!? :confused:

ahitsawin
28-12-2005, 20:20
ich würde von Beschädigungen etc Fotos machen, festhalten wann und was da mal repariert worden sein soll (falls das nicht ausreichend ist), mietvertrag etc und zum mieterschutzbund und das da gleich übergeben, die können dir dann ja sagen um wieviel % du miete kürzen darfst etc.

Ob dieses Sperrkonto von rap rechtlich so ok ist bezweifel ich, das kann ich auch als mietkürzung von 100% auslegen und du gerätst in zahlungsverzug weil der vermieter ja überhaupt kein geld mehr bekommt, würd ich nicht machen.
Ausserdem zahlst du ja dann insgesamt auch 100% der Miete, da hast ja auch nix von, Wenn ich aufgrund von Schäden die Miete kürze brauch man doch die Kürzung auch bei Behebung nicht nachzahlen oder?

AMD-Powered
29-12-2005, 06:07
Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?
-Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird) Das siehst du falsch, es sind umlegbare Kosten, wenn das Haus nicht direkt an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Beides darf anteilig auf die Mieter umgelegt und abgerechnet werden.

-Niederschlagswasser? Auch Oberflächenwasser genannt muß von dir anteilig getragen werden.

-KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden) Dein Vermieter hat das alleinige Recht zu bestimmen mit wem er den Kabelanschlußvertrag schliesst, du kannst und darfst nicht einfach einen anderen aussuchen. Vorschlag: Wenn möglich mit dem Vermieter/in diesbezüglich sprechen und ihn/sie darau hinweisen das es günstigere Anbieter gibt. Es kann aber auch gut sein das dein Vermieter noch einen langen Vertrag mit dem jetzigen Anbieter hat. Alternativ eine Umstellung auf eine Sat-Anlage.
-Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert)
Ist ja schön und gut das du ausreichend versichert bist, aber deine Haftpflicht kommt nicht für Unfälle, etc. auf welche z.B. im Treppenhaus passieren könnten. Darf somit auch umgelegt werden.
-Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete) Ich glaube dir fehlen noch ein paar Grundlagen über Miete. Oder? Schau mal hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Nebenkosten) nach.
Deine zu zahlende Miete wird daher auch in die Warm- und Kaltmiete unterschieden, die Kaltmiete geht ganz und nur zum Vermieter, er tilgt und investiert davon z.B. Darlehen, Baukosten, Instandhaltung, Wertsteigerungen usw. ein mehr oder weniger großer Teil bleibt für ihn selbst.

Fazit: Alle oben aufgeführten Posten sind von dir anteilig zu zahlen.

aD4rkB0rg
29-12-2005, 10:05
Bisher habe ich in einer Werkswohnung meiner Firma zur Miete gewohnt! Da gabs nur ein Festpreis! Sogar Strom war drinn! [45qm für 225€] Andere Nebenkosten gabs nie!

AMD-Powered
29-12-2005, 10:19
Ist ja kein Problem, aber das Umlegen der Nebenkosten ist fast immer Standard, Außnahmen wie eine Werkswohnung oder Sonderregelungen sind sehr selten.

Aber sei froh das in deiner Nebenkostenabrechnung (welche das normale darstellt) nicht noch andere Positionen drin sind, welche je nach Gegebenheiten auch auf den/die Mieter/in umgelegt werden dürften.

Hast du auch zum Gegenrechnen alle Duplikate der Original Rechnungen bekommen?

aD4rkB0rg
29-12-2005, 13:30
Ich werde auf die Duplikate der Originalrechnungen bestehen! Danke für die Infos!

iCe
02-01-2006, 23:55
Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag unterschrieben....da sollte alles ziemlich genau stehen...ev. solltest du das klein gedruckte lesen.

AMD-Powered
04-01-2006, 01:11
Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag unterschrieben....da sollte alles ziemlich genau stehen...ev. solltest du das klein gedruckte lesen.

Das sogenannte Kleingedruckte ist schon seit einigen Jahren in Mietverträgen gesetzlich untersagt, aber mit dem Rest hast du Recht.

Unter der Position Kaltmiete stehen bei einem Standard-Mietvertrag, die Nebenkosten, (in einer Untergruppe zum ausstreichen, von nicht zutreffenden Kosten) darunter.


@aD4rkB0rg: Ich gehe mal davon aus das du nicht in dem Ton, wie es hier rüber kommt darauf bestehst, es geht auch freundlicher.:)
Natürlich ist es dein Recht, besser gesagt dem Vermieter seine Pflicht unaufgefordert, diese mit der Nebenkostenabrechung bereitzustellen, aber falls er es "vergessen haben sollte oder unvollständig" bereit gestellt hat, einfach freundlich danach fragen. Vermieter sind auch nur Menschen wie du und ich, denen auch mal ein Fehler passieren kann, da ich nicht davon ausgehe das du einen der "schwarzen Schafe" erwischt hast. ;)

iCe
04-01-2006, 01:57
das mit dem klein gedruckten wusst ich nicht aber ansonsten steht in den Mietverträgen ziemlich genau was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

Naos
01-02-2006, 14:17
Da bin ich wieder...

Die Hauseingangstüre schließt immer noch nicht. Schaut euch mein erstes Post an - wie lange es her ist.

Was noch tolles hinzugekommen ist: Der Türöffner geht seit langem auch shcon nciht mehr, d.h. wenn die Türe mal doich geschlossen sein sollte (nur mit Gewalt möglich) dann müssen wir aus dem 5. Stock nach unten laufen um die Türe zu öffnen. Unzumutbar.

Der Vermieter zieht jetzt noch neben mich und hat schon wegen dem Schuh- Schrank im Gang rum gemeckert.

Das Maß ist voll.

Nach einem heftigen Gespräch mit dem Vermieter in dem er mir sogar gedroht ist: "Wenn das nicht bald weg kommt komm ich mal vorbei, dann werden Sie erleben wie ich in die Luft gehen kann" trete ich dem Mieterschutz bei und leite rechtliche Schritte ein.

Man bin ich genervt...

To be continued...

Junker
01-02-2006, 14:30
Steht der Schuhschrank auf dem Treppenflur? Dort darf man auch nicht unbedingt eigene Änderungen oder Erweiterungen durchführen, die womöglich andere behindern und die "Verkehrstauglichkeit" des Treppenhauses beeinträchtigen können. Besonders bei Umzügen ist dies der Fall, wenn jemand mit Schränken usw die Treppen hoch oder runter möchte und jeder da sein kleinen Schrank neben seiner Tür stehen hat oder gar noch Fahrrad. Auch für den Ernstfall ist dies zu bedenken, wenn unter ungünstigen Bedingungen (Nacht, Stromausfall, verqualmtes Treppenhaus) die Evakuierung des Gebäudes und Rettungsmaßnahmen behindert werden bzw zu zusätzlichen Verletzungen führen.

Naos
01-02-2006, 14:50
Ich wohne ganz oben links. Wenns brennt oder sonst was muss kein Mensch bei mir vorbei ;)

Um den Schrank gehts mir auch nicht. Den habe ich vorhin shcon in die Wohnung geschoben, das ich mich desw. von ihm nicht mehr anmachen lassen brauche. Der Schrank im Vergleich zu einer nicht schließenden Haustüre oder einem nicht öffnenden Türöffner, ist ja kein Vergleich.

Junker
01-02-2006, 15:10
Wenn dem Vermieter der Schaden schon länger bekannt ist und du dich durch diesen Schaden in deinem Wohnwohlbefinden gestört bzw Wohnwertgefühls herabgesetzt fühlst hast du laut § 536, 1 BGB Anrecht auf eine Mietminderung. Bestärkt wird dies durch § 536a,1 BGB. Du kannst den Schaden aber auch selber auf eigene Kosten von einem Fachbetrieb beseitigen lassen und die Rechnung an den Vermieter geben, der sie begleichen muss: § 536a,2 BGB. Ebenfalls ist ein Blick in § 536c, 1 und 2 BGB ratsam.
Dem spricht aber § 538 BGB wieder gegen. Dies beträfe die Tür. Auch solltest du mal § 549 ff durchsehen.
Bei alledem nicht vergessen, dass die AGBs des Vermieters über dem Recht des BGB stehen.

Naos
01-02-2006, 15:16
Da muss ich mal den Mietvertrag raussuchen.

Danke Junker für die §§ :thx:

Junker
01-02-2006, 15:19
Ich hab grad über das BGB ne Prüfung abgelegt. Insbesondere Kauf- und Mietverträge. :D

Naos
01-02-2006, 15:22
Ich hab mich schon gewundert woher DAS Wissen plötzlich auftaucht :D

Junker
01-02-2006, 15:26
Aber bevor du mit den § vor deinem Vermieter rumwedelst versuche es auf dem normalen Weg zu regeln. Meistens ist der Weg in das BGB damit verbunden, dass mit mal Anwälte hinzugezogen werden, es mit mal sehr teuer wird, noch mehr Stress da ist. ;)
Zudem hab ich nur grob die § hier wiedergegeben und diesen Fall nicht anhand der § beurteilt.
Die AGB sind eben wichtig. Also der Mietvertrag mit dem Kleingedruckten.
Ich bin eher auf rechtliche Fragen ab Beginn der Planungsphase eines Baus bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist getrimmt.

Naos
01-02-2006, 15:46
Und ich habe gedacht ich kann ihn auf cncforen/Junker verweisen :p :D

Ich versuchte es bereits etliche male auf normalem Wege. Ich habe schon vor meinem ersten Post hier im Topic schon etliche Brife geschrieben und mehrere Telefonate geführt die nichits gebracht haben.

Ich hab die Faxen dicke. Das wird jetzt auf andere sicher wirkungsvollere Weise geregelt.