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Vollständige Version anzeigen : Beamtenbeleidigung !VORSiCHT!


Naos
17-08-2003, 13:27
Ich würds mir auf jeden Fall mind. 2 mal überlegen zu nem Bullen frech zu werden....

Meine liebe Freundin hat ein wenig angetrunken einen "Beamten" mit "Leck mich am Arsch" beschimpft. Es war aber auch ein Arsch, aber egal....

...auf jeden fall gibtz für so nen billigen spruch nen saftigen strafzettel, wer hätts gedacht: 550€!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

..extrem übertrieben meiner meinung nach! ...nciht auszudenken was man bekommt wenn man mal richtig frech wird...

Germane45
17-08-2003, 13:33
Für 550€ hat Sie da nicht noch mehr gesagt?

Hört sich ansonsten nach einem neuen Rekord an.:rolleyes:

Aber es gibt ja die Möglichkeit des Einspruchs.

Naos
17-08-2003, 13:34
nop, nur "leck mich am arsch"

nciht auszumalen was man für penner, arschloch etc. bekommt.....

ONeil
17-08-2003, 13:36
Is voll kommen o.k. :yes:
Und was meinst du mit richtig frech?:confused: Is leck mich am Arsch wohl höflich und sagt man das zu jedem Fremden (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sie den Polizisten nicht persönlich gekannt hat)?!

Naos
17-08-2003, 13:40
du findest das ok?? 550€ :noe:

ich glaubs net....

natürlich ist leck mihc am arsch nciht nett gemeint, klar... ..aber doch noch eher soft.

und was ich mit richtig frech meine, äähh das kannst dir ja wohl denken oder? :confused:

Earthman
17-08-2003, 13:44
das war sicher einder von der bullensorte die arme betrunkene jugendliche aus langeweile zusammenschlagen. sollche penner hass ich ja. durchgelassen gehören sollche typen. den geht doch sicher dabei einer ab wenn se sich hinter ihrem bullenstatus verstecken.....

Elrod Cater F-K
17-08-2003, 13:45
Ja die bullen sind ehh ram bekloppt ^^
Z.B. ein bulle hält mich an wegen nebelscheinwerfer so und dann wurde er zum einsatzt gerufen und was hatte der an?? Natürlich nebelscheinwerfer ok ich musste nur 10 € bezahlen aber trozdem.

Aber 550€ ist echt zu viel kannst du nciht sgen das deien freundin unzurechnungs fähig war wegen den alk?

Naos
17-08-2003, 13:45
ja solche gibt es. ich meine mir sind die meisten, wenn nciht alle unsymphatisch, aber es gibt auch richtigrichtig üble die ihre position maßlos ausnutzen. ich hasse sowas...

Aber 550€ ist echt zu viel kannst du nciht sgen das deien freundin unzurechnungs fähig war wegen den alk?

sie hat ne anwältin als freundin, die wird gefragt...

Elrod Cater F-K
17-08-2003, 13:49
Was macht deine freudin weil, 550 € ist sauf viel für ein kleinen satzt das kann er nicht machen! sie wird sonst in sozialler not gestossenn aber die anwältin wird das schon klären

M.C.M
17-08-2003, 13:51
550 € :omg: Das kann ich mir nicht vorstellen. Das is ja viel viel viel ....... zu viel ^^ Ich würde mich da mal erkundigen wie das wirklich aussieht mit beleidigungen gegenüber Beamten und würde dann evtl. vor Gericht gehen.
Ich denke das der Bulle einfach mal 550€ genommen hat und davon 400 € selbst eingesteckt hat :D

Dr.Death
17-08-2003, 13:51
Wenn man so im Affekt Wichser, Arsch und Pillemann sagt, werden alle drei Wörter noch einzeln berechnet hab ich mal gehört, also drei beleidigungen. Echt heftig die Bußgelder dafür :omg:

Naos
17-08-2003, 14:02
Original geschrieben von M.C.M
550 € :omg: Das kann ich mir nicht vorstellen. Das is ja viel viel viel ....... zu viel ^^ Ich würde mich da mal erkundigen wie das wirklich aussieht mit beleidigungen gegenüber Beamten und würde dann evtl. vor Gericht gehen.
Ich denke das der Bulle einfach mal 550€ genommen hat und davon 400 € selbst eingesteckt hat :D


lol, denkst du die hat dann gleich vor ort blechen dürfen? das gab ne anzeige, das kommt vor den staatsanwalt und dann gibtz nen strafbefehl zu tagessätzen. 15 tagessätze zu 35€

iCe
17-08-2003, 14:08
ein freund von mir hat gesagt das das durchaus möglich ist das es je nach einkommen einer person bestimmt wird

aber meines erachtens ist das viel zu hoch550 euro für ne billig beleidigung????

RedBasti
17-08-2003, 14:32
Original geschrieben von Bigclac
ein freund von mir hat gesagt das das durchaus möglich ist das es je nach einkommen einer person bestimmt wird

aber meines erachtens ist das viel zu hoch550 euro für ne billig beleidigung????

Du meinst Tagessätze?

Jedenfalls sollte man bei dieser Höhe des Bußgelds Einspruch erheben und die Trunkenheit deiner Freundin als verminderte Schuldfähigkeit anführen.

Aber Achtung, ich habe keinerlei Kompetenz auf dem Gebiet :D ;)

iCe
17-08-2003, 15:52
könnt auch sein das er ihr auch noch straffe für die trunken heit gibt

Mitdaun
17-08-2003, 16:08
hmm.. man kann einen beamten beschimpfen mann muss nur wissen wie man das macht ohne gleich ein paar € los zu sein:D

Navigator
17-08-2003, 17:13
Das ganze wird wie oben bereits gesagt anhand deines Einkommens festgemacht. Die Strafe ist 15 Tagessätze, deren Höhe (hier 35€) durch den Lohn festgelegt werden.
Bei Widerspruch gegen den Strafbefehl kommt es zum Prozess und da die Beleidingung gefallen ist wird deine Freundin verlieren und darf dann auch noch die Prozesskosten übernehmen. Wird bestimmt nicht billiger.
Und überhaupt was soll die Beschwerde. Der Polizist hat deine angetrunkene Freundin angehalten (echt tolles Verhalten mit Alk zu fahren) und sie beleidigt ihn. Wer sich so dumm verhält verdient es nicht besser.
Das ganze sollte sie unter dem Kapitel Lebenserfahrung ablegen und sich mal Gedanken über ihr Verhalten machen.
Im Ernst Leute die angetrunken fahren und dann noch motzen weil ein Cop seinen Job macht.....

Ka50
17-08-2003, 17:23
stimme navigator überrein....

man kann ohne jetzt deine freundin beleidigen zu wollen, dieses verhalten als dumm bezeichnen!


Der Polizist hat nur sein job gemacht, ob die strafe wegen leck mich zu hart war darüber lässt sich streiten.


Ich hätt da wohl gesagt "das habe ich überhört" ;)

ONeil
17-08-2003, 17:29
Original geschrieben von Naos
du findest das ok?? 550€ :noe:

ich glaubs net....


Naja, wenns Tagessätze sind. Die werden ja, wie Navigator, gesagt hat, nach dem Einkommen berechnet. 15 Tagessätze werden bei Beamtenbeleidigung wahrscheinlich Standart sein.

Hitman
17-08-2003, 17:55
Sie ist Auto gefahren? :confused: Wo steht denn das?

Neoprophan
17-08-2003, 18:29
Original geschrieben von Navigator
echt tolles Verhalten mit Alk zu fahren

Original geschrieben von Hitman
Sie ist Auto gefahren? :confused: Wo steht denn das?

Navigator lies dir bitte den Thread nochmal ganz genau durch. Naos hat nie erwähnt das seine Freundin Auto gefahren ist!
Du brauchst mir aber jetzt nicht mit dem Argument kommen dass sie nen Strafzettel bekommen hat. Einen Strafzettel bekommt man auch nur wenn man einen Beamten auf der Straße beleidigt. Ein Strafzettel ist also nicht nur auf Fehlverhalten beim Autofahren bezogen sonst würde er anders heißen.

Wenn sie tatsächlich betrunken Autogefahren sein sollt dann wundert mich der Strafzettel natürlich ned. Aber sonst hätte Naos diese Thema gar ned erstellt weils dann nix zum diskutieren gäbe.

550 € für eine Beleidigung finde ich etwas sehr übertrieben. Wenn ich ein Beamte wäre, dann würde ich da höchstens 50 € verlangen, wegen einer so Lächerlichen beleidigung, da wäre ich als Polizist auch ned Seelisch beleidigt aber es gibt natürlich Leute bei denen das leicht geht aber 550??? für sowas??? der Beamte is wirklich ein Arsch.

mfg
neo

RedBasti
17-08-2003, 18:41
Original geschrieben von Neoprophan

550 € für eine Beleidigung finde ich etwas sehr übertrieben. Wenn ich ein Beamte wäre, dann würde ich da höchstens 50 € verlangen, wegen einer so Lächerlichen beleidigung, da wäre ich als Polizist auch ned Seelisch beleidigt aber es gibt natürlich Leute bei denen das leicht geht aber 550??? für sowas??? der Beamte is wirklich ein Arsch.


Ich glaube nicht das ein Polizeibeamte frei über die Menge der Tagessätze verfügen kann. Auch nicht in einem Rahmen. Beleidigung ist Beleidigung (ok, es gibt sicher noch den schweren Fall) und dafür gibt es eben 15 Tagessätze.

Jeder hat Erfahrungen mit Polizisten die das Denken den Paragrahpen überlassen haben bereits gemacht. Wer kennt das nicht: Man fährt mit einem Fahrrad gemütliche 15 km/h auf einen 10m breiten Fußweg der menschenleer ist. Man wird angehalten und gefragt, ob dann über 8 Jahre sei. Jedem würde eine Menge einfallen, was er jetzt sagen könnte aber am besten fährt man eben wenn man die Klappe hält.

Das ist eben die "deutsche Gründlichkeit" :rolleyes:

Naos
17-08-2003, 18:43
danke, danke, danke @neoprophan. du sprichst mir aus der seele :knuddel: :) genau das hätte ich auch geschrieben. dem ist ncihts mehr hinzuzufügen.


@Navigator: Danke das du dir mein Topc aufmerksam durchgelesen hast und danke das du mir das Wort im Mund verdrehst. Ähhh, meine Freundin bedankt sich grad auch noch bei dir hör ich grad......


@topc: das ganze ist sicher nciht aus einer laune heraus einfach so paassiert. manche stellen das ja schon fast so hin als ob sie mir nichts dir ncihts nen bematen kurz mal beschimpft hat. das ganze passierte im affekt... ...das hätte mir genauso passieren können.. ...und ich denke nicht nur mir.

ONeil
17-08-2003, 18:45
Original geschrieben von Naos
lol, denkst du die hat dann gleich vor ort blechen dürfen? das gab ne anzeige, das kommt vor den staatsanwalt und dann gibtz nen strafbefehl zu tagessätzen. 15 tagessätze zu 35€
@Navigator
Du solltest dir selbst den Thread nochmal ganz genau durchlesen:rolleyes:
Der Polizist hat doch sowas nicht zu entscheiden oder denkst du das is hier wie in nem afrikanischen Land ("Kleine Spende, sonst große Probleme;))

Aber was mach mal interressieren würde:
Wenn sie nicht Auto gefahren ist, wieso dann die Beleidigung? War der Polizist auf Streife und sie is dann hin und hat gesagt: Ey, leck mich am Arsch oder hat der Polizist sie angehalten o.Ä.?

Naos
17-08-2003, 18:54
wir waren auf ner party die bis in die morgenstunden ging. waren immer noch fröhlich am feiern bis ein paar polizistenm meiten das wir das lager jetzt abbrechen müssten. aus was für einem grund auch immer - die finden immer was....

....die machen hier in KA gern schnell mal einen auf wichtig und es gibt wie gesagt einige bemate die ihre übergeordnete rolle bis auf´s letzte ausnutzen. das war so ein beamter... ...er war einfach absolut unfreundlichst, fieß etc.... einfach ein arsch. wir waren absolut kooperationsbereit, wenn auch betrunken - party eben. in welchem wortgemenge das "leck mcih am arsch" jetzt gefallen ist weiß ich nicht mehr genau, aber der beanmte hat es sozusagen provuziert. ist nciht das erste mal das ich solchen beamten begegne...

Neoprophan
17-08-2003, 20:49
Original geschrieben von RedBasti
Ich glaube nicht das ein Polizeibeamte frei über die Menge der Tagessätze verfügen kann. Auch nicht in einem Rahmen. Beleidigung ist Beleidigung (ok, es gibt sicher noch den schweren Fall) und dafür gibt es eben 15 Tagessätze.

Basti ich denke aber der Polizist muss noch immer selber entscheiden welche Art der Beleidigung das ist. Ich kann mir nicht Vorstellen, dass man für eine leichte Beleidigung 550 € Zahlen muss. :twink: Ich denke schon das es leichte, mittlere und schwere Beleidigung gibt.

Original geschrieben von RedBasti
Das ist eben die "deutsche Gründlichkeit" :rolleyes:

Da merkt man wieder mal das wir Ösis lockerer sind. :lol::rofl::rolleyes:

mfg
neo

Zeus
17-08-2003, 20:57
Original geschrieben von Naos
wir waren auf ner party die bis in die morgenstunden ging. waren immer noch fröhlich am feiern bis ein paar polizistenm meiten das wir das lager jetzt abbrechen müssten. aus was für einem grund auch immer - die finden immer was....


da kann ich dir nur eins empfehlen, stöber mal im jugendschutzgesetz rum und dann weise die männchen mit dem grünen daumen ganz freundilch (ernstgemeint freudnlich) darauf hin dass es so nicht stimmt ;)

mit den "grünen der anderen art" hab ich schon die dollsten dinger erlebt, manche haben echt null plan von wegen jugend schutzgesetz die entscheiden oftmals pi mal daumen ob sie dich verknacken :mad:

Navigator
17-08-2003, 21:07
jo das mit dem Strafzettel hatte ich reininterpretiert. Des weiteren, wenn jemand andere auffordert den Thread ordentlich durchzulesen, sollte man es vielleicht selbst auch machen. Drei Aufforderungen untereinander. Scheinen außer mir ja noch ein paar mehr eine Leseschwäche zu haben.

Zurück zum Thema. Wenn aber wie du oben schreibst ein Strafbefehl gekommen ist, dann lag das ganze schon der Staatsanwaltschaft vor. Da der Strafbefehl, die Anzahl der Tagessätze und der Tagessatz von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei festgelegt werden. Bei Ablehnung durch deine Freundin gibt es eben ein Prozess.

Und inhaltlich bleibe ich dabei. Wer so blöd ist einen Polizisten zu beleidigen dem ist nicht mehr zu helfen. In der Situation (ihr wolltet weiterfeiern) ist es nicht besonders konstruktiv Beleidigungen zu äußern.
Aber es ist ja immer so schön einfach die Schuld (die finden immer einen Grund. / Der wollte nur seine Macht ausüben) bei anderen zu suchen.
Im Ernst glaubst du wirklich die haben nichts besseres zu tun als einen Haufen von Leuten zu drangsalieren?

Ka50
17-08-2003, 21:12
Nun ich will jo auch meine berufskarriere bei der polizei starten ;)


Und jedenfalls habe ich vor dem job einen grossen respekt, und kann viel meinungen von anderen nicht akzeptieren.


jedoch finde ich solche die ihre autorität voll ausnützen nicht gerade beispielhaft für die polizei.
Und man kann in vielen dingen sicher ein auge zudrücken, sicher auch in so einem fall wie leck mir am arsch hehe

aber es ist nunmal gesetz keine beleidigungen gegen polizeibeamte.



wäre aber sie gefahren oder du betrunken, und dann noch so ein spruch, dann hätte ich gesagt selbst schuld! aber so war es ja nicht wie ich da gelesen habe.....


PS: hoffe ich werde ein guter polizist abgeben, aber bei solchen beleidigungen werde ich sicher zuerst sagen das ich das überhört hätte ;)


PPS: aber so zum thema, sie hat ihn beleidigt und nun kann sie daraus lernen.

Simsenetti
17-08-2003, 22:06
Beamte mit "Leck mich am Arsch" zu beschimpfen sollte wenn dann nur sehr sehr sehr milde bestraft werden

Elrod Cater F-K
17-08-2003, 22:45
JO mit den party abbrechen kenn ich wir waren alle so zu und ich hab natrülich noch aufgemuckt wiel, die kein bier mit mir trinken wollten. Aber die haben ´mir keine geld strafe verpasst zum glück

Naos
18-08-2003, 00:28
Original geschrieben von Navigator
jo das mit dem Strafzettel hatte ich reininterpretiert. Des weiteren, wenn jemand andere auffordert den Thread ordentlich durchzulesen, sollte man es vielleicht selbst auch machen. Drei Aufforderungen untereinander. Scheinen außer mir ja noch ein paar mehr eine Leseschwäche zu haben.

Zurück zum Thema. Wenn aber wie du oben schreibst ein Strafbefehl gekommen ist, dann lag das ganze schon der Staatsanwaltschaft vor. Da der Strafbefehl, die Anzahl der Tagessätze und der Tagessatz von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei festgelegt werden. Bei Ablehnung durch deine Freundin gibt es eben ein Prozess.

Und inhaltlich bleibe ich dabei. Wer so blöd ist einen Polizisten zu beleidigen dem ist nicht mehr zu helfen. In der Situation (ihr wolltet weiterfeiern) ist es nicht besonders konstruktiv Beleidigungen zu äußern.
Aber es ist ja immer so schön einfach die Schuld (die finden immer einen Grund. / Der wollte nur seine Macht ausüben) bei anderen zu suchen.
Im Ernst glaubst du wirklich die haben nichts besseres zu tun als einen Haufen von Leuten zu drangsalieren?

hey du warst nciht dabei, was laberst du dann hier so´n shit? danke nochmals das du uns als "blöd" darstellst! erst irgendwelche uinterstellungen von dir mit trunkenheit am steuer und jetzt muss ich mir noch irgendwelche anmaßungen reinziehen das wir auf alle fälle die gerechte strafe bekommen haben und die beamten immer nur richtig handeln. klar wir sind einfach zu blöd. anscheinend hast du noch cniht genügend erfahrung in der richtung gesammelt, so dass dein urteilsvermögen in der hinsicht ungenügend ist. andererseits könnte ich mir vorstellen das du selbst zu den kleinen grünen männchen gehörst und von daher von grund aus so ne meinung hast die felsenfest steht und an der sicher nichts zu rütteln ist - von einsichtigkeit keine spur!

des weiteren geht dir das wohl alles hier extrem am arsch vorbei. ein netter user, und das sind die meisten hier, hätte sich sicher entschuldigt so ein gerücht in die welt zu setzen. von dir keine spur. null. nein, sogar gleich noch eins drauf geknallt!

ne sorry, aber dein gelaber zieh ich mir hier nicht mehr rein. das ist bei mir echt schon fast unterste schublade! schon mal was von freundlichkeit bzw. einsicht gehört? wenn nciht > www.duden.de wirst auch keine weiteren antworten, reaktionen o.ä. auf deine posts von mir hören, da ich diese von nun an absolut ignorieren werde. punkt. cu.


aber so zum thema, sie hat ihn beleidigt und nun kann sie daraus lernen.

aber es ist nunmal gesetz keine beleidigungen gegen polizeibeamte.

ich weiß auch nciht. irgendwie versteht mcih hier anscheinend nur ein kleiner teil. ich möchte hier nicht ihre unschuld beteuern, sondern einfach nur anmerken das ich 550€ für so nen ausrutscher absolut übertrieben finde mehr nciht!

jetzt muss ich mich hier sachen reinziehen wie: "hey seid ihr blöd"..... "was, wie, am steuer. na wenn das so ist...." "unschuldig, sie?? nöööööööööööööö"



Beamte mit "Leck mich am Arsch" zu beschimpfen sollte wenn dann nur sehr sehr sehr milde bestraft werden

genau darum gehtz mir, mehr nicht.

da kann ich dir nur eins empfehlen, stöber mal im jugendschutzgesetz rum und dann weise die männchen mit dem grünen daumen ganz freundilch

jugendschutz zieht bei uns glaub ich nciht mehr. etwas zu alt für.

Sven
18-08-2003, 00:52
Erstmal: Ein Polizist kann sicher keine Strafe von 550€ verhängen, dazu ist schon eine richterliche Entscheidung (Gerichtsverhandlung (ob es dazu ausreicht einen Strafbefehl zu bekommen wage ich zu bezweifeln...)) notwendig.

Dann @ Naos: Hätte deine Freundin gesagt 'Die Bullen sollen mich am Arsch lecken' so würde es keine rechtliche Handhabe geben^^ *hint*

Aber dem Posting von Navigator hab ich sonst wenig hinzuzufügen.

Ihr wart zu laut, Leute haben sich wohl beschwert und statt zu sagen "Ok, wir machen es etwas leiser" habt ihr den Aufstand geprobt.... Kenn ich und ist doof.

Seid einfach freundlich zu denen, sagt daß ihr lieb und brav die Musik runterdreht und sie hauen wieder ab. Ladet eure Nachbarn ein, auf die Party, und es passiert nie wieder ;)

gersultan
18-08-2003, 01:59
irgendwie kann ich nicht mehr so ganz folgen :confused:

wenn es nach Tagessätzen ging, dann ist es ein Strafbefehl und kein "Strafzettel" mehr den ein Polizist verhing... (wurde schon erwähnt).

In der Regel wird in einem solchem Strafbefehl auch die Gesamtlage berücksichtigt.

Was mich mal so interessieren würde:
- war die Polizei dort schonmal deshalb vor Ort?
- war deine Freundin schonmal in der Richtung "auffällig"?

Im ersten Moment hört sich der Strafbefehl sehr heftig an, aber ohne alle Umstände zu kennen, werde ich es nicht näher beurteilen...

Naos
18-08-2003, 08:10
- war die Polizei dort schonmal deshalb vor Ort?

ja, das war sie. aber was hatte meine freundin damit zu tun? sie wart ein geladener gast, mehr nicht.


- war deine Freundin schonmal in der Richtung "auffällig"?

nope, keineswegs.

Earthman
18-08-2003, 08:33
Original geschrieben von Navigator
Im Ernst glaubst du wirklich die haben nichts besseres zu tun als einen Haufen von Leuten zu drangsalieren?

Im Gustav, ja. etwas anderes zu glauben ist naiv und dumm!

xTrophy
18-08-2003, 10:49
kleine Randfrage

war es explizit AM oder war es IM Arsch?

2. ist auf jeden Fall schwerwiegender, gab mal irgendwo was zu lesen darüber. Aufgrund Moral und Ethik und so Zeugs ;)

Ka50
18-08-2003, 10:53
jojo die böse polizei die will uns alle nur fertig machen ;)


an xtrophy: leck mich im arsch :lol: :lol: ;) ;)

Sven
18-08-2003, 10:56
Original geschrieben von xTrophy
kleine Randfrage

war es explizit AM oder war es IM Arsch?

2. ist auf jeden Fall schwerwiegender, gab mal irgendwo was zu lesen darüber. Aufgrund Moral und Ethik und so Zeugs ;)
Nein, es es wäre, wie ich schon weiter oben sagte, lediglich ein Unterschied ob man einen Beamten (oder wen auch immer) direkt damit anspricht oder das verallgemeinert.

Sag einem ins Gesicht "Du bist ein Arschloch" so kassierst du eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Sagst du aber "Die Bullen sind Arschlöcher" hast du a) niemanden damit direkt beleidigt und b) kannst du dich damit rausreden daß du keine männlichen Rinder magst :D

xTrophy
18-08-2003, 11:24
Sven ich gehe hier von der Annahme aus das es eine direkt gegen den Beamten gerichtete Beleidigung war. Darum die Frage ;)

PlayFair
18-08-2003, 11:33
Gibt es einen Tatbestand Beamtenbeleidigung überhaupt?

Oder handelt es sich "nur" einfach um eine Beleidigung?

Ich würde an Deiner Stelle unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Das Mädel war offensichtlich angetrunken, dadurch enthemmt. Wenn der Staat persönlichkeits ändernde Drogen zulässt, dann muss er es auch im Strafmass berücksichtigen . Ich denke die Chance sind gut, aus der Sache sehr viel günstiger zu kommen.

Du hast übrigens ziemlich ersichtlich das Nettoeinkommen Deiner Freundin offen gelegt. So als Vergleich Friedman hat Tagessätze von 116€ bekommen, was in seiner Situation sehr gering. Der Gesetzgeber kennt Tagessätze bis 5000€. Dazu habe ich einen interessanten Link gefunden. http://www.spormann.de/geld.htm

Ich denke, was da mit Deiner Freundin abgezogen wird, ist eine ganz schöne Schweinerei. :rolleyes:

MafiaTanX
18-08-2003, 12:33
das ist eindeutig zuviel geld.....

mhh ich sollte letztesmal auch 75 euro bezahlen, weil ich hatte meine freundin aufn lenker, falsche straßen seite und dazu noch kein licht und kein garnichts also überhaupt nicht verkehrssicher....

ich musste es dnan aba doch net bezahlen weil ich den bullen ziehmlich in den arsch gekrochen bin und so. dann haben sie nur gesagt du musst uns bis dann und dann ein verkehrssichers fahhrad vorweisen. ich ging da hin und die hatten die akte schon längst vergessen.

gersultan
18-08-2003, 17:30
Original geschrieben von Naos
ja, das war sie. aber was hatte meine freundin damit zu tun? sie wart ein geladener gast, mehr nicht.
wenn sie nichts damit zu tun hatte (weil geladener Gast): warum ist sie dann überhaupt mit dem Beamten aneinandergerasselt :confused:


Ich habe gerade folgendes Bild vor Augen:

Die Polizei wird zum Wiederholten Male zu einer Party mit zig Leuten gerufen. Doch statt Ruhe zugeben, wird gemosert und mind. 1 Person (deine Freundin) begeht Beamtenbeleidigung.

:hmm:

Ob es Sinn hat gegen den Strafbefehl zu prozessieren weiss ich nicht, die Frage die sich stellt: Kann eine Alkoholisierung zu dem Zeitpunkt noch gerichtssicher festgestellt werden?

Dann zu deinem angesprochenen "Unhöflich" sein:

also mal ehrlich: wenn ich als Polizist schonmal da war und es herrscht später immer noch ein mega Trubel würde ich mich verarscht fühlen. Sehr freundlich wäre ich sicher dann auch nicht mehr :rolleyes: Du weisst schon, dass die Polizei in solchen Fällen sogar noch härter durchgreifen darf? Konfiszierung der Musikanlage, Feststellung sämtlicher Personalien etc. pp.

Beamtenbeleidigung ist kein Kavaliersdelikt... über Sinn oder Unsinn können wir uns sicher unterhalten, aber es ist ein Rechtsverstoss :ka: über die Höhe, die imho auch zu hoch ist, sicher auch. Die Frage: War es dem Beamten klar, dass sie alkoholisiert ist? Vielleicht wurde aus der Gruppe ähnliche Bemerkungen gemacht und deine Freundin hat es halt "erwischt". Sicher nicht schön, aber wenn es so war, sollte deine Freundin mal bei den anderen Partygästen anfragen, ob diese nicht einen kleinen Obulous beisteuern ;)

Ka50
18-08-2003, 17:47
Ich denke auch das um wirklich eine meinung zu bilden ein bessere tat bestand von nöten ist....


kannst du das ganze mal erläutern wie es wirklich abgelaufen ist!

PlayFair
18-08-2003, 18:14
habe grade mal nachgesehen.

In D gibt es keine Beamtenbeleidigung.
Es gibt die Beleidigung, bei der es um Verhältnismässigkeit und Umstände geht.

Erzähl doch mal was die Anwaltsfreundin gesagt hat.

Thrawen
18-08-2003, 21:44
imo ist das ncihtma ne richtige beleidigung bei usn läuft das anders.. gerade vor einer woche ca 15 mann sitzen auf nem straßenübergang und brüllem einem Bullen ziemlch heftige beleidigungenzu viele viele schlimme worte die cih nicht wiederholen will ;)


auf jeden fall hat der bulle nichts gesagt...

andererseits muss cih sagen schön si sowas auch nicht :no:

Naos
19-08-2003, 11:10
aber es ist ein Rechtsverstoss

das ist mir schon klar. mir gehtz hier nicht um ihre unschuld, sondern um die höhe der strafe.

wenn sie nichts damit zu tun hatte (weil geladener Gast): warum ist sie dann überhaupt mit dem Beamten aneinandergerasselt

meine freundin kann sehr impulsiv sein wenn sie möchte. sicher war sie nicht derart betrunken das sie rumgelallt und die leute sinnlos angepöbelt hat. ein "leck mich am arsch" kann aus vielen, auch nicht so krassen umständen rausrutschen. ich meine "leck mich am arsch".... ...ähh, das ist wohl wirklihc nciht so schlimm...



Erzähl doch mal was die Anwaltsfreundin gesagt hat.

folgt...

ONeil
19-08-2003, 15:10
Original geschrieben von Thrawen
imo ist das ncihtma ne richtige beleidigung bei usn läuft das anders.. gerade vor einer woche ca 15 mann sitzen auf nem straßenübergang und brüllem einem Bullen ziemlch heftige beleidigungenzu viele viele schlimme worte die cih nicht wiederholen will ;)

Allein gegen 15 wird wohl auch ein Polizist den kürzeren ziehen;)
Seine Waffe darf er bei solchen Sachen ja nicht benutzen, bzw. nicht damit schießen.

EsSchneit
19-08-2003, 17:01
ok, das geld ist viel zu viel, das finde ich auch!

aber DASS man für beamtenbeleidigungnen bezahlen muss finde ich ok, spnmst müssten die sich ja ständig was anhören müssen, und sie machen ja eigentlich nur ihren job...

KaiRooN
19-08-2003, 17:45
Diese Strafe ist viel zu hoch angesetzt! "Leck mich am Arsch" ist fast schon eine alltäglcihe redewendung geworden!

Wir hatten bei uns so eine ähnliche situation nur das mein Kumpel gerufen hat "Scheiss Bullenschweine" dann haben die nur gesagt das sowas nicht gerade angebracht ist aber dann ham sie sich auch verpisst!

Was eig wenn sie gesagt hätte "leckt mich am Arsch"??? Das verallgemeinert doch auch und muss nich als direkte Beleidigung dienen sondern mehr als "Was soll das denn jetzt"/"Das find ich nicht ok"


Vielleicht könnten wir ja mal Barbara Salesch nach rat fragen :D

ONeil
19-08-2003, 19:04
:rofl: :lol:
@KaiRoon

1. Wenn das Wörtchen 'wenn' nicht, wär mein Vater Millionär.
Genauso kann man auch sagen, was wäre wenn sie gesagt hätte: 'Lieber Herr Wachtmeister, ich kann ihrer Argumentation nicht folgen und bin mit ihrer Entscheidung nicht einverstanden.' :rolleyes:

2. Sehe ich keinen Unterschied darin einen Beamten ('leck') oder mehrere ('leckt') Beamte zu beleidigen.

3. Ist ein Polizist immer noch eine Respektsperson (löl, muss man sich mal vorstellen: Wenn das kein Polizist gewesen wäre, sondern jemand anders, der ne Waffe hat, ob der dann auch noch so angepöbelt worden wäre :rolleyes: ), der man wie schon gesagt auch den nötigen Respekt entgegenbringen sollte. Man will ja sicherlich auch, dass ein Polizist einem hilft wenn man z.B. Überfallen wird und nicht, dass der dann sagt: Nö, kein Bock, leck mich am Arsch.

Ka50
19-08-2003, 20:20
und wieder einmal beschreibt oneil in seiner art die situation super :D :D :D

kann da nur zustimmen ;)

mafia4yu
19-08-2003, 22:33
Polizeibeamte sind respektpersonen und Diener des Staates und sorgen für unsere Sicherheit.ist schon richtig das man bestraft wird, aber 550 € ?! 1100 DM !!! Das ist zuviel...

PlayFair
20-08-2003, 11:17
Ein Polizist ist eine Respektperson, sicherlich. Deshalb muss er z.B. ordentlich gekleidet in der Öffentlichkeit erscheinen.
Das bedeutet aber nicht, dass bei diesem anderen Maßstäbe für Ehre und Würde angewendet werden. Der Tatbestand ist grundsätzlich der gleiche und damit auch die Strafe, ob nun der Nachbar, ein Unbekannter, ein Polizist oder einen Polizist in Zivil (welchen man ja nicht unbedingt als solchen erkennt) beleidigt wurde.
Beim Polizisten gibt es zwei Ausnahmen.

Zum einen ist die Beleidigung keine Straftat. Das heißt wenn der Beleidigte keinen Strafantrag stellt, dann wird die Beleidigung nicht verfolgt. Beim Polizisten(Amtsträger allgemein) ist das anders, da kann auch die Vorgesetzte Stelle diesen Antrag stellen.
Außerdem wird bei der Beurteilung der Tat, davon ausgegangen, dass ein Polist sich korrekt verhalten hat und damit die Beleidigung unprovoziert erfolgte, welches als besonders hart bestraft wird.

Apokus
20-08-2003, 11:35
Original geschrieben von ONeil
Allein gegen 15 wird wohl auch ein Polizist den kürzeren ziehen;)
Seine Waffe darf er bei solchen Sachen ja nicht benutzen, bzw. nicht damit schießen.

:hmm: imho schon.. um sein leben zu schützen... bei 15 zu 1 würd ich als bulle diese option wenigstens in erwägung ziehen.. bevor ich drauf geh gehen lieber 15 andere drauf... am besten wäre natürlich der 1 bulle würde von nem 2 ten gesichert... :rolleyes: da war doch was... hmm wie bei der straßenkontrolle.. der bulle der kontroliert darf praktisch nichts... der der sichert darf "theoretisch" auf verdacht schiessen um sich und seinen partner zu schützen... da gabs doch mal n nettes urteil zu weil der schützende polizist "zu früh" reagiert haben soll... vor 6 oder 7 jahren kams mal groß im fernsehen... das opfer wurde dort nämlich beim ziehen eines messers 3 mal getroffen und verklagte darauf hin den Polizisten ^^ shice.. wo kann man so sachen noch finden :shy:

Aber zu dem Topic...
1.Schön blöd das nem bullen SOOOO ins gesicht zu sagen
und wieso gibst du dem bullen die schuld an den kosten ???? es haben jetzt :ka: 10 leute gesagt das der Bulle NICHTS an den kosten machen konnte :twink: strafbefehl = höhere ebene...
N arbeitskollege hat damals auch bei nem strafzettel gemosert und gemeint "spinnst doch wohl" darauf guckte der bulle auch nur bös und meinte normal wären jetzt weiter 20€ fällig aber ich hab ma nich hingehört... :D

Neoprophan
20-08-2003, 11:48
Ja wenn der Polizist nicht mal selber entscheiden kann, wie schwer diese Beleidigung ist, dann ist es auch verständlich.

Bei uns würde man für so eine Beleidigung sicher keine 550 € Zahlen, aber was solls Gesetze und Vorschriften sind auch in den EU Ländern Teilweis noch anders.

mfg
neo

Ka50
20-08-2003, 12:21
da muss doch mehr vorgefallen sein !

PlayFair
20-08-2003, 12:27
Habe nachgelesen, weil es mich interessiert hat.

Bei Beleidigung im üblichen Rahmen 15-20 Tagessätze.
Die höhe eines Tagessatzes ergibt sich aus dem verfügbaren Nettoeinkommen (aber max. 5000,00€ pro Tagessatz).

Ein Beleidigung kann damit ziemlich teuer werden.

ONeil
20-08-2003, 14:34
Das ist auch schon die Lösung des Problems! Über die insgesamt 550€ kann man nicht streiten, es sei denn, es wurde ein falsches Einkommen zu Grunde gelegt. Streiten kann man nur über die Anzahl der Tagessätze. Und da, wie PlayFair jetzt nachgelsen hat, 15 Tagessätze durchaus üblich sind, ist wohl alles geklärt.:)

Earthman
20-08-2003, 17:30
ich glaub ich werde nie wieder einen bulen respektieren und dass wird mir in zukunft sicher noch probleme machen. im moment reg ich mich schon auf wenn ich nur einen sehe....naja, ich muss zugeben meine abneigung gegenüber bullen is schon ein wenig übertrieben :shy:

Ka50
20-08-2003, 19:35
solche wie du pah also ehrlich sowas von intolerant einfach nur blöd


dann wirste mich in wohl nach ner zeit auch hassen müssen !

Naos
20-08-2003, 19:50
äähh lasst doch eure streitereinen bitte zu hause ode rfüttert euer icq damit!

..aber bleibt hier bitte btt und das hat sicher nciht mit dem thema zu tun!

Wei-Jie
21-08-2003, 09:39
wenn ich als polizist nachts 2 mal zu ner party fahren muss wo n paar besoffene rumhopsen und dann verarschen die mich würde ich auch sauer °_°
iss viel geld, aba alles müssen die sich net bieten lassen ;)

Baboon201
21-08-2003, 13:21
Ich mag die Bullen auch nicht, obwohl ich nur wenig negative Erfahrungen gemacht habe.
Einmal wurde ich wegen !Einbruchs! in einen Kaugummi-Automaten verhaftet. Die ganze Geschichte jedoch, die Freunde von nem Kumpel der weggezogen ist haben das Teil geknackt, ich in ner fremden Stadt, musste halt dort verweilen und dann haben sie uns einkassiert. Ich bin natürlich freigesprochen worden aber keine schöne Erfahrung was die einem da alles erzählt haben, von wegen Gefängnis usw.

Das zweite Mal wurde ich in der Nacht fahrend , telefonierend am Gesteig angehalten, ohne Licht(auf einem Fahrrad :D). Naja blabla mach sowas nichmehr usw, sonst nix besonderes.

Also ich finds übertrieben, ich kenne paar Leute, die ganz anders mit Gesetzeshütern umspringen und denen passiert nie was.(Wiederrum andere die Zahlen wenn sie mit dem Rad die Fußgängerzone runterfahren lol)

ONeil
21-08-2003, 14:15
Original geschrieben von Baboon201
Die ganze Geschichte jedoch, die Freunde von nem Kumpel der weggezogen ist haben das Teil geknackt, ich in ner fremden Stadt, musste halt dort verweilen und dann haben sie uns einkassiert.

:confused: Erzähl das nochmal, das versteh ich nicht so ganz.
Da ahben welche einen Kaugummi-Automaten geknackt. Du und dein Feund waren dabei gestanden. Dann kommt die Polizei und die die den Automaten geknackt haben hauen ab. Ihr/Du werdet/wirst erwischt? Stimmts so?

Baboon201
21-08-2003, 20:49
Nein. Ich bin bei ihm zu besuch gewesen. Und seine Freunde sind auf die "geniale" Idee gekommen, wie wir gerade durch die Stadt gelaufen sind. Naja ich konnte nich weg, mein Kumpel wollte irgendwie nicht... naja und dann haben sie uns alle verhaftet, mich halt zu unrecht, ich musste im Endeffekt ja auch nix machen, die anderen Sozialarbeit. :D

PlayFair
30-08-2003, 22:01
Naos

Ist denn schon was raus gekommen?

Grüsse

333 Revesis
30-08-2003, 22:24
Wenn man die bullen sind arschloöcher sagt, dann hat man höchstwarscheinlich die gesamte meute am Arsch:D

Germane45
31-08-2003, 12:03
Da viele hier von der Polizei nur als Bullen reden, stellt sich mir die Frage:

Ist das Gesamtverhalten oder die Grundeinstellung für unsere Ordnungshüter auf Konfrontation eingestellt?

Die müssen sich doch auch nur an *ihre* Vorschriften halten, auch wenn es ihnen vielleicht gegen den Strich geht.

Ausserdem ist die Reaktion der Polizei auf uns, großteils von unserem Verhalten ihnen gegenüber abhängig.

So wie ich in den Wald hineinrufe, so schallt es auch wieder heraus.

Ich möchte das Verhalten der Polizei uns gegenüber nicht schönreden, schwarze Schafe gibt es überall, aber in der Regel haben wir einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Auftreten der Polizei.

maxl
31-08-2003, 13:17
Ist "Leck mich am Arsch!" wirklich ne so schlimme Beleidigung? Das ist imho ne ganz normale Aufforderung / Bitte. Das einzig unhöfliche daran ist, dass der Beamte geduzt wurde.

Naja... aber da der Polizist weder die Höhe der Strafe mitbestimmen darf, hätte er es bestenfalls überhören können. Und wenn er das 2. mal zu ner Party muss, weil es dort zu laut ist und dann noch so ne Bemerkung an den Kopf geworfen kriegt, die er offensichtlich als beleidigend aufgefasst hat, dann versteh ich ihn auch.
Da trägt der Polizist (wenn er die "Beleidigung" nicht provoziert hat) imho gar keine Schuld.

Ich finde allerdings auch, dass diese Strafen viel zu hoch sind... die Hälfte wäre auch noch ziemlich viel.

cashman5b
31-08-2003, 20:57
550 pipen meine fresse das kann man sich nicht alzu häufig leisten. Ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei und deshalb muste ich auch noch keine Strafe zahlen.
Und "Leck mich am Arsch" könnten die rausnehmen aus ihrer Beleidigungsliste, denn Heutzutage heist das grob übersetzt "Lass mich in ruhe" und jeder 8-jährige benuzt das selbst in gegenwart seiner Eltern.
Bevor ich in die Lage komme einem Polizisten bzw dem Staat 550€ zu zahlen wird die Menschheit nicht mehr nur auf der Erde leben.
Aber ich denke 550€ sind nicht zuviel für eine Beleidigung.
Du must nämlich bedenken Polizisten sind auch nur Menschen und wenn der eine eben sehr emotional auf Beleidigungen reagiert und dadurch dann seelischen schaden genommen hat müssen die kosten für den Psychater gedeckt sein.

Naos
31-08-2003, 21:28
...mit 550€ sind aber sicher nciht die kosten für den psychater gedeckt.

...außerdem: wie muss man denn einen beamten beleidigen das er selischen schaden nimmt?

cashman5b
31-08-2003, 21:42
Das kann unterschiedlich sein und kommt auf die Person an und es wären dann ja nicht nur 550 von einer Person sondern von vielen anderen zusammen.

Naos
31-08-2003, 22:00
von vielen zusammen? hää?? ich glaub ich steh auf´m schlauch...

Germane45
31-08-2003, 22:24
Original geschrieben von cashman5b
Und "Leck mich am Arsch" könnten die rausnehmen aus ihrer Beleidigungsliste, denn Heutzutage heist das grob übersetzt "Lass mich in ruhe" und jeder 8-jährige benuzt das selbst in gegenwart seiner Eltern.


Ich weiss ja nicht, was du für eine Kinderstube genossen hast, oder unter welchem Stein du hervorgekrochen bist?

Aber in unserem Haushalt herrscht ein anständiger Umgangston.

Wir gehen Respektvoll mit unseren Kindern um, erwarten aber auch das gleiche von ihnen.

Wenn man sich einer korrekten Umgangssprache bedient, hat man in seinem Leben allgemein weniger Probleme.

Wer solche Ausdrücke wie Scheisse, Pisse, Kacke, Arschloch usw, zu seinem ständigen Wortschatz macht, darf nicht damit rechnen, von anderen für Voll genommen zu werden.

Diesen Sprachgebrauch pflegt man evtl. nur in Freundeskreisen, so man sich besser kennt oder der Gesprächspartner das auch in den richtigen Hals kriegt.

Naos
31-08-2003, 23:00
Diesen Sprachgebrauch pflegt man evtl. nur in Freundeskreisen, so man sich besser kennt oder der Gesprächspartner das auch in den richtigen Hals kriegt.

richtig.

cashman5b
01-09-2003, 15:50
Ich habe nie gesagt das das für alle gilt aber solche leute gibts und man hört das jetzt von sovielen leuten das man sich schon allmählich daran gewöhnt hat.

NodMot
01-09-2003, 17:06
Ich finde, das kommt auf die Situation an. Ich hätte mir sicherlich vorstellen können, in Gegenwart meiner Eltern beispielsweise zu sagen: "Leck mich am Arsch, hat der ein Fahrgefühl" (wenn man beispielsweise jemanden im Fernsehen oder sonstwo sieht, der eine gute Fahrzeugbeherrschung hat).
Ich hätte allerdings niemals, an meine Eltern gerichtet, gesagt: "Leck mich am Arsch", wenn ich auf irgendetwas keinen Bock gehabt hätte. Dann hätte ich gesagt, daß ich keine Lust/keinen Bock habe, oder von mir aus auch, daß er/sie es selber machen soll (wenn ich trotzig gewesen wäre), aber ein LMAA an sie gerichtet wäre mir nie über die Lippen gekommen.

Wenn man jetzt unter Kumpels ist, ist das was vollkommen anderes, wenn man weiß, daß sie es richtig auffassen.

Baboon201
05-09-2003, 15:13
Hmm da kommt mir mein Freundeskreis irgendwie komplett degeneriert vor(inklusive mir), denn wir benutzen viele Schimpfwörter, die aber irgendwie keine Beachtung finden. Auch Beleidgigungen, die vielleicht Ausschlaggebend für ne Schlägerei sein könnten(:D) werden bei uns in jedem dritten Satz benutzt :noe:


Die einzige Unverschämtheit die mir über die Lippen gekommen ist gegenüber meinen Eltern, war "Du kannst mich mal", aber das wars auch schon.

Germane45
05-09-2003, 23:24
Vielleicht ist euch ja eure *harte Ausdrucksweise* ja schon zur zweiten Natur geworden, das ihr es schon gar nicht mehr selber merkt, das andere sich davon Gekränkt oder Angegriffen fühlen.

Aus diesem Grund, lege ich hier zu Hause doch etwas wert, auf einen *normalen Umgangston*.

Da ich ja schon zur etwas reiferen Jugend gehöre;)

kann ich nur sagen, das das sehr gut Funktioniert.

Nicht nur mir gegenüber, sondern auch allgemein.

Höflichkeit anderen gegenüber ist nicht angeboren, man muss es erst Lernen, aber wer das in seiner Jugend nicht versteht, wird öfter mal Probleme haben.

Aussagen wie: Du kannst nich mal, würde ich hier nicht dulden.

Das kann man auch anders sagen.;)

KingAl001
06-09-2003, 11:26
Hatte auch schon oft probleme mit der Polizei aber trotzdem muss ich hier mal ne Kerze für die Zünden.
Bin mal mit 130 durch die City gefahren, zur Mittagszeit nicht Nachts, hab nen Polizisten in Zivil mit nem ziemlich riskanten links überholt und wurde dafür auch promt an der nächsten Ampel angehalten. Als er mich um Aufklärung gebetten hatte warum ich den so "fahren" müste hab ich ihm gesagt das ich tiemlich schnell ins Krankenhaus müste da meine Mom nen Unfall hatte. Da wurd ich OHNE Verwarnung, nur mit ner mündlichen Ermahnung, weiter fahren gelassen. Wäre ziemlich teuer geworden. Sie haben auch gute Tage, auch wen diese vielleicht net so oft sind.

Naos
06-09-2003, 15:33
Der kann die doch in Zivil garnichts machen! Wie sollte er denn irgendetwas behaupten?


p.s.: was hat das mit´m thema zu tun?

Monstermag
09-09-2003, 16:42
Nun, etwas geschickter formuliert kann man den Herren ne Menge sagen, beispielsweise:

"Nach meiner Meinung sind sie inkompetent und unzurechnungsfähig" (frei geäusserte Meinung)

"Sie können mich mal" (ist keine beleidigung und keine aufforderung)

Sind sie bescheuert? (man darf nahezu alles fragen)

Allerdings interessiert mich da mal ein anderes detail...
Was ist der Unterschied zwischen "Beleidigung" und "Beamtenbeleidigung"? Gibt es wirklich einen? Und wenn ja, impliziert dies nicht einen Widerspruch zum Grundgesetzt, das alle Menschen vor dem Gesetzt gleichstellt?

Navigator
09-09-2003, 23:56
Nein es ist kein Widerspruch zum GG. Da bei einer Beamtenbeleidigung der Vertreter des Staates und als solcher der Staat selbst beleidigt wird.
Es stellt sich dabei natürlich die Frage, wenn in einer Demokratie das Volk der Soverän, also der Staat ist, warum darf ich mich nicht selbst beschimpfen?

Fragen über Fragen und keine Antworten. Hauptsache die Anwälte sind beschäftigt und die Gerichte haben keine Zeit für wichtige Dinge.

Raskolnikow
10-09-2003, 00:05
Original geschrieben von PlayFair
habe grade mal nachgesehen.

In D gibt es keine Beamtenbeleidigung.
Es gibt die Beleidigung, bei der es um Verhältnismässigkeit und Umstände geht.
Möchte nochmal darauf hinweisen, bevor die Spekulationen ins Kraut schießen... ;)

Übrigens dürfte es nicht verboten sein, den Staat und den Souverän zu beleidigen, das wird doch ständig gemacht. :D

biosteel
11-09-2003, 18:17
Sorry, aber nen Bullen ne Beleidigung ins Gesicht zu sagen is einfach nur dumm! Egal wie angetrunken!
Das ist so als würdest du Klitschko auf die Fresse geben wollen, da hättest du auch schon verloren bevor du überhaupt losgelegt hast!

Und nein, ich bin auch nicht Naiv oder Weltfremd. Eher ganz im Gegenteil, ich habe eine Menge Negativer Erfahrungen mit der "schlagenden" Staatsgewalt gehabt. Da macht es auch keinen sinn zu Fragen, hey, sind sie bescheuert?
Denn wenn der Bulle es wirklich auf dich abgesehn hat, dann kann er sich auch was nettes ausdenken. Nicht nur das du ihn Beleidigt hast, sondern auch eine Aktion die du angeblich begangen hast. Da kannste nix gegen tun! Nichtmal beweisen das es nicht stimmt! Denn das Wort eines Polizisten ist mehr Wert als das von uns Prügelknaben. Zudem decken sie sich Notfalls gegenseitig.


Das klügste bei Stress mit Bullen ist echt die ruhe zu bewahren, einsichtig sein, nachgeben, um die Ecke gehen und seine Aggros anders raus lassen. Ich weiss es ist schwer, aber das klügste!

Baboon201
12-09-2003, 13:11
Oder aber sich gegen den Bullen heftigst zur Wehr setzen und dann abhauen: Geht natürlich leichter in ner großen Stadt, da es da viele Bullen gibt.
Naja nur eine alternative zum im stillen die Wut rauslassen.

Ka50
12-09-2003, 13:37
abhauen jo sehr gescheit wirklich!

:p :p :p

333 Revesis
12-09-2003, 14:23
Original geschrieben von Baboon201
Oder aber sich gegen den Bullen heftigst zur Wehr setzen und dann abhauen: Geht natürlich leichter in ner großen Stadt, da es da viele Bullen gibt.
Naja nur eine alternative zum im stillen die Wut rauslassen.

Das du das auch machen würdest..:rolleyes:
Wenn de versuchst abzuhauen und sie dich trotzdem kriegen bist du verdammt im arsch. Wir sind hier nicht in hollywood -.-

devil
14-09-2003, 09:04
550 € is heftig naos!

aber n kumpel von mir hat zu dert einen dame mal kleine verfickste bullenschlampe gesagt ..naja 2 wochen bau und 3000€ Strafe ...

Baboon201
14-09-2003, 13:19
Lol 3000€ is schon heftig. Denke mal dein Kumpel war schon Erwachsen.
Zum Thema Hollywood: Nicht jede Festnahme gelingt so wie man es will, in den Reportagen erwischen sie immer ihre Täter, aber die zeigen ja nicht alles im Fernsehen.
Wir waren mal in einer sehr gefährlichen Situation, hab die Geschichte schonmal erzählt, wir wurden festgenommen(ich zu unrecht) und 2 konnten abhauen. Der eine ist weggerannt und der andere is einfach weggegangen(den haben sie nicht gesehen o__0)

333 Revesis
14-09-2003, 21:28
Wo festgenommen? In den USA? Wenn ja dann wunderts mich net oO Die spinnen eh alle..

Baboon201
14-09-2003, 22:00
Nein in Österreich. Und mit Reportagen mein ich zB. die auf Pro7.